Kunstweg

Wir glauben und hoffen:

In der Geschichte von den anvertrauten Zentnern (Mt 25,14-30) werden die Knechte gelobt, die mit Wagnis und Risiko vermehren, was ihnen gegeben ist. Stiftung und Segensweg sind solch ein Wagnis, das wir freudig angehen, denn es ist besser, etwas zu riskieren, als das Anvertraute zu vergraben. Wir glauben, dass es möglich ist! Mit ihrer Hilfe.
Wagen sie mit!
Auch sie können mit einem Beitrag ihrer Wahl helfen, das Stiftungskapital wachsen zu lassen, das dazu dienen soll, den Segen auszubreiten.
 
Solange das Stiftungskapital für die Finanzierung von hauptamtlichen Stellen nicht ausreicht, werden die
Zinserträge jährlich satzungsgemäß ausgeschüttet. (Der Gesetzgeber schreibt diese Regelung vor.)

Bankverbindung

bisher erreichtes Stiftungskapital:

246.955,22 Euro
Stand: 09.08.2010

Entwicklung des Stiftungskapitals seit Gründung

Was sie tun können:

  • Besuchen sie unsere Gemeinde und die Angebote.
  • Informieren sie sich über die Johannis-Stiftung Ergste und werden sie Multiplikator. Werben sie für die Stiftung bei ihren
           Freunden  und Bekannten.
  • Wenn sie aktiv mitarbeiten wollen, dann sprechen sie uns an. Wir freuen uns über die Mitarbeit bei einer einzelnen Aktion
           genauso wie über die regelmäßige Mitarbeit im Stiftungsteam. Das Stiftungsteam trifft sich monatlich.
  • Natürlich brauchen wir auch ihr Geld. Lassen sie sich nicht von der großen Zielsumme entmutigen, auch kleinste Beträge
           helfen uns weiter. Es gibt auch die Möglichkeit der Vererbung eines Betrages oder Vermögenswertes an die Stiftung.
  • Eine gute und hilfreiche Idee ist auch der Verzicht auf Blumen- und Kranzgaben bei Beerdigungen zu Gunsten einer
           Zuwendung für die Johannis-Stiftung.
  • Zustiften oder Spenden :

    Hier besteht Erklärunsbedarf:

    Spenden: Wenn sie ihre Zuwendung als Spende deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel zeitnah (innerhalb eines Jahres) für satzungsgemäße Zwecke einzusetzen. Das heißt, diese Gelder dürfen nicht dem Stiftungskapital zugeführt werden.

    Zustiftung: Wenn sie ihre Zuwendung als Zustiftung deklarieren, sind wir gezwungen diese Mittel dem Stiftungskapital zuzuführen. Dies ist der eigentliche Sinn der Johannis-Stiftung. Aus den Zinsen des wachsenden Stiftungskapitales werden die Satzungsziele finanziert. Zustiftungen sind steuerlich höher absetzbar als Spenden.

    Wenn möglich, dann deklarieren sie ihre Zuwendung als Zustiftung. Dies macht uns die Verwaltung einfacher. Nicht ausdrücklich deklarierte Gelder betrachten wir als Zustiftung.

    Ihre steuerlichen Vorteile:

    Zustiftungen und Spenden können sie bis zu 20% Ihres Einkommens für mildtätige und gemeinnützige Zwecke steuerlich absetzen.
    Als Zustifter oder Zustifterin der Johannis-Stiftung Ergste haben sie weitergehende steuerliche Vorteile:

       -

    Zusätzlich sind Zustiftungen bis zu 1 Mio. Euro auf zehn Jahre verteilt steuerlich absetzbar. Dies gilt jetzt auch für Zustiftungen nach Ablauf des Gründungsjahres.

    Bei Fragen sprechen Sie uns an.
    Wir beraten Sie gerne.

    Segensweg:
    Johannis-Stiftung-Ergste
    Auf dem Hilf 6
    58239 Schwerte-Ergste
    Tel. 0 23 04 / 747 23
    info@segensweg.de 

    Bankverbindung:

    Volksbank Schwerte
    Zweigniederlassung der Dortmunder Volksbank eG
    Bankleitzahl:      441 600 14
    Kontonummer: 243 0600 400
    Kontoinhaber: Ev. Kirchengemeinde Ergste Segensweg Johannis-Stiftung
    Stichwort: “Segensweg”

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